6 T 67/03•Landgericht Aachen, 2003-10-22, 6 T 67/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 67/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-22
Aktenzeichen: 6 T 67/03
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:1022.6T67.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 573 c BGB
Tenor
- Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 17.09.2003 wird der Be-schluss des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 29.08.2003 - 10 C 273/03 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich dieses Beschwerdeverfahrens werden den Klägern zu je 1/2 auferlegt.
- Den Beklagten wird mit Wirkung ab Antragstellung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin ........ für das Verfahren - einschließlich dieses Be-schwerdeverfahrens - ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
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