11 O 381/03•Landgericht Aachen, 2004-01-12, 11 O 381/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 381/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-12
Aktenzeichen: 11 O 381/03
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:0112.11O381.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 2) € 200,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) dem Kläger zu 1) auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) tragen die Beklagten zur einen Hälfte als Gesamtschuldner, im übrigen die Klägerin zu 2) selber.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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