Landgericht Aachen, 2004-06-08, 33 Vollz 298/04

33 Vollz 298/04Kantonsgericht08.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 33 Vollz 298/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-08

Aktenzeichen: 33 Vollz 298/04

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:0608.33VOLLZ298.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Der Gegenstandswert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

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