33 Vollz 298/04•Landgericht Aachen, 2004-06-08, 33 Vollz 298/04
Landgericht Aachen, 2004-06-08, 33 Vollz 298/04
33 Vollz 298/04Kantonsgericht08.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 33 Vollz 298/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-08
Aktenzeichen: 33 Vollz 298/04
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:0608.33VOLLZ298.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
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