41 O 150/04•Landgericht Aachen, 2004-12-07, 41 O 150/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 41 O 150/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-07
Aktenzeichen: 41 O 150/04
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:1207.41O150.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 27.10.2004 wird bestätigt.
Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollziehung wird zurückgewiesen.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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