Landgericht Aachen, 2004-12-13, 4 O 221/04

4 O 221/04Kantonsgericht13.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 4 O 221/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-13

Aktenzeichen: 4 O 221/04

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:1213.4O221.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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