Landgericht Aachen, 2005-05-24, 33 Vollz 134/05

33 Vollz 134/05Kantonsgericht24.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 33 Vollz 134/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-24

Aktenzeichen: 33 Vollz 134/05

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0524.33VOLLZ134.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen.

Dem Antragsteller wird die nachgesuchte Prozesskostenhilfe verweigert.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Der Gegenstandswert wird auf 1.000,-- € festgesetzt.

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