4 O 293/04•Landgericht Aachen, 2005-06-22, 4 O 293/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 4 O 293/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-22
Aktenzeichen: 4 O 293/04
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0622.4O293.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 120 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages abzu-
wenden, wenn nicht die Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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