Landgericht Aachen, 2005-06-22, 4 O 293/04

4 O 293/04Kantonsgericht22.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 4 O 293/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-22

Aktenzeichen: 4 O 293/04

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0622.4O293.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 120 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages abzu-

wenden, wenn nicht die Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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