Landgericht Aachen, 2005-07-20, 7 T 70/05

7 T 70/05Kantonsgericht20.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 7 T 70/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-20

Aktenzeichen: 7 T 70/05

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0720.7T70.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des AG Jülich vom 18. Mai 2000 (Az. 8 VI 105/2000) wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) hat die dem Beteiligten zu 2) im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu tragen.

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