Landgericht Aachen, 2005-09-28, 7 S 66/05

7 S 66/05Kantonsgericht28.09.2005

Regest

Abwägung der Interessen von gehbehinderten Vermietern und einem autistischen Kind als Mieter

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 7 S 66/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-28

Aktenzeichen: 7 S 66/05

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:0928.7S66.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: BGB § 574 Abs. 1

Leitsätze

Abwägung der Interessen von gehbehinderten Vermietern und einem autistischen Kind als Mieter

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 06.05.2005 (Az. 2 C 31/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.