Landgericht Aachen, 2005-10-26, 5 T 223/05

5 T 223/05Kantonsgericht26.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 T 223/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-26

Aktenzeichen: 5 T 223/05

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2005:1026.5T223.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Versäumnisurteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 25.08.2005 – 2 C 278/05 – wird der Streitwert anderweitig auf 7.431,44 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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