9 O 56/07•Landgericht Aachen, 2007-06-29, 9 O 56/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 56/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-29
Aktenzeichen: 9 O 56/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2007:0629.9O56.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Sicherheit für deren Forderungen gegenüber der B GmbH, N-Straße, E (Streithelferin) in Höhe von 562.215,66 € zu leisten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin, die diese selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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