Landgericht Aachen, 2007-08-01, 5 S 102/07

5 S 102/07Kantonsgericht01.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 S 102/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-01

Aktenzeichen: 5 S 102/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2007:0801.5S102.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: ZPO § 233

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr gegen die Versäumung der Berufungsbe-gründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.

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