5 S 102/07•Landgericht Aachen, 2007-08-01, 5 S 102/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 5 S 102/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-01
Aktenzeichen: 5 S 102/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2007:0801.5S102.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: ZPO § 233
Tenor
Der Antrag der Klägerin, ihr gegen die Versäumung der Berufungsbe-gründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.
Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.
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