6 T 78/08•Landgericht Aachen, 2008-12-16, 6 T 78/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 78/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 6 T 78/08
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:1216.6T78.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: InsO § 64
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 04. April 2007 wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22. März 2007 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 10. April 2007 aufgehoben.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters werden wie folgt festgesetzt:
Regelvergütung: 36.730,42 Euro
Auslagen: 23.500,00 Euro
Zuschläge (70 %) 25.711,29 Euro
Zwischensumme: 85.941,71 Euro
Mehrwertsteuer (19%): 16.328,92 Euro
Zwischensumme: 102.270,63 Euro
Auslagen: 1.000,00 Euro
gesamt: 103.270,63 Euro
Nach Rechtskraft des Beschluss kann der Endbetrag der Insolvenzmasse entnommen werden.
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