5 S 166/08•Landgericht Aachen, 2009-02-13, 5 S 166/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 5 S 166/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-13
Aktenzeichen: 5 S 166/08
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:0213.5S166.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.09.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Heinsberg - 3 C 59/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, die Klägerin von einer Restforderung der Firma XXX, gemäß Rechnung Nr. ..... vom 11.03.2008 in Höhe von 275,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 31.05.2008 frei zu stellen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 63 % und die Beklagte zu 37 % zu tragen.
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