43 O 52/09•Landgericht Aachen, 2009-11-27, 43 O 52/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 43 O 52/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-27
Aktenzeichen: 43 O 52/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:1127.43O52.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 93.043,62 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basis¬zinssatz seit dem 15.05.2009 zu zahlen.
Die Klägerin wird mit der weiter gehenden Klage, die Beklagte wird mit der Wider¬klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben
die Klägerin 6 % und die Beklagte 94 %
zu tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig voll¬streckbar. Die Klägerin darf die Voll¬streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des für die Beklag¬te vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.
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