Landgericht Aachen, 2009-12-11, 3 T 400/09

3 T 400/09Kantonsgericht11.12.2009

Regest

§ 69i Abs. 1 FGG i.V.m. § 1908d Abs. 3 BGB verlangt im Falle der (dauerhaften) Erweiterung der Betreuung um den Bereich der Aufenthaltsbestimmugn die Vorlage eines Gutachtens.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 400/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-11

Aktenzeichen: 3 T 400/09

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:1211.3T400.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: FGG § 69i Abs. 1; BGB §§ 1908d Abs. 3, 1896

Leitsätze

§ 69i Abs. 1 FGG i.V.m. § 1908d Abs. 3 BGB verlangt im Falle der (dauerhaften) Erweiterung der Betreuung um den Bereich der Aufenthaltsbestimmugn die Vorlage eines Gutachtens.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.