Landgericht Aachen, 2009-12-11, 3 T 433/09

3 T 433/09Kantonsgericht11.12.2009

Regest

Zwangsversteigerung eines Grundstücks trotz Androhung des Selbstmordes eines Angehörigen des Schuldners

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 433/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-11

Aktenzeichen: 3 T 433/09

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:1211.3T433.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: ZPO § 793, ZVG § 96, ZVG § 100, ZVG § 83 Nr. 6, ZPO § 765 a

Leitsätze

Zwangsversteigerung eines Grundstücks trotz Androhung des Selbstmordes eines Angehörigen des Schuldners

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die gerichtlichen Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 4) wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 4) hat die gerichtlichen Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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