Landgericht Aachen, 2010-03-26, 9 O 545/09

9 O 545/09Kantonsgericht26.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 545/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-26

Aktenzeichen: 9 O 545/09

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0326.9O545.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Ziivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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