9 O 545/09•Landgericht Aachen, 2010-03-26, 9 O 545/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 545/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-26
Aktenzeichen: 9 O 545/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0326.9O545.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Ziivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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