Landgericht Aachen, 2010-04-09, 9 O 539/09

9 O 539/09Kantonsgericht09.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 539/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-09

Aktenzeichen: 9 O 539/09

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0409.9O539.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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