Landgericht Aachen, 2010-05-25, 12 O 258/07

12 O 258/07Kantonsgericht25.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 258/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-25

Aktenzeichen: 12 O 258/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0525.12O258.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: BGB § 633, § 634, § 641

Tenor

Die Klage wird als derzeit nicht fällig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 2). Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags.

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