12 O 258/07•Landgericht Aachen, 2010-05-25, 12 O 258/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 258/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-25
Aktenzeichen: 12 O 258/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0525.12O258.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: BGB § 633, § 634, § 641
Tenor
Die Klage wird als derzeit nicht fällig abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 2). Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags.
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