11 O 367/10•Landgericht Aachen, 2011-02-23, 11 O 367/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 367/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: 11 O 367/10
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:0223.11O367.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteit, an die Klägerin 22,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervation trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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