5 S 202/10•Landgericht Aachen, 2011-04-04, 5 S 202/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 5 S 202/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-04
Aktenzeichen: 5 S 202/10
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:0404.5S202.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: VVG § 207
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 07.10.2010 - 120 C 310/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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