8 O 326/09•Landgericht Aachen, 2011-10-21, 8 O 326/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 326/09 — Teil-Verzichts- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-21
Aktenzeichen: 8 O 326/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1021.8O326.09.00
Dokumenttyp: Teil-Verzichts- und Schlussurteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 20.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen sowie immateriellen Ansprüche auszugleichen, die sich zukünftig aus dem Unfallereignis vom 10.03.2005 ergeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 80% den Beklagten als Gesamtschuldnern und zu weiteren 20% der Beklagten zu 2) allein auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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