6 T 115/11•Landgericht Aachen, 2011-12-28, 6 T 115/11
Landgericht Aachen, 2011-12-28, 6 T 115/11
6 T 115/11Kantonsgericht28.12.2011
Regest
Das Insolvenzgericht ist berechtigt, zum zwecke der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit einen Sachverständigen zu beauftragen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 115/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-28
Aktenzeichen: 6 T 115/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1228.6T115.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: Inso §§ 6, 21, 5
Leitsätze
Das Insolvenzgericht ist berechtigt, zum zwecke der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit einen Sachverständigen zu beauftragen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 02.09.2011 gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts vom 26.08.2011 in der Gestalt des neugefassten Beschlusses vom 27.09.2011 wird kostenpflichtig verworfen.
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