6 T 101/11•Landgericht Aachen, 2012-01-23, 6 T 101/11
Landgericht Aachen, 2012-01-23, 6 T 101/11
6 T 101/11Kantonsgericht23.01.2012
Regest
Die Vorraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO sind nur dann erfüllt, wenn ein vorausgegangenes Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 T 101/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-23
Aktenzeichen: 6 T 101/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0123.6T101.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: Inso § 14 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze
Die Vorraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO sind nur dann erfüllt, wenn ein vorausgegangenes Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Tenor
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 07.07.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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