Landgericht Aachen, 2012-01-23, 6 T 101/11

6 T 101/11Kantonsgericht23.01.2012

Regest

Die Vorraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO sind nur dann erfüllt, wenn ein vorausgegangenes Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 T 101/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-23

Aktenzeichen: 6 T 101/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0123.6T101.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: Inso § 14 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

Die Vorraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO sind nur dann erfüllt, wenn ein vorausgegangenes Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 07.07.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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