Landgericht Aachen, 2012-02-02, 1 O 22/11

1 O 22/11Kantonsgericht02.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 22/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-02

Aktenzeichen: 1 O 22/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0202.1O22.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 150.955,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche, welche dem Kläger aus dem unter dem 27.1.2008 eröffneten Konkursverfahren über die O- AG in Liquidation, T, zustehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für den Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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