Landgericht Aachen, 2012-03-22, 12 O 427/11

12 O 427/11Kantonsgericht22.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 12 O 427/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-22

Aktenzeichen: 12 O 427/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0322.12O427.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 305 c BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckenbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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