Landgericht Aachen, 2012-04-27, 9 O 608/10

9 O 608/10Kantonsgericht27.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 608/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-27

Aktenzeichen: 9 O 608/10

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0427.9O608.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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