Landgericht Aachen, 2012-05-31, 5 S 257/11

5 S 257/11Kantonsgericht31.05.2012

Regest

Die Vorschrift des § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. ist nicht europarechtswidrig.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 5 S 257/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-31

Aktenzeichen: 5 S 257/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0531.5S257.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: BGB § 812 Abs. 1 Alt.1; VVG § 5a

Leitsätze

Die Vorschrift des § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. ist nicht europarechtswidrig.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 06.10.2011 (Az. 120 C 265/11) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

3. Die Revision wird zugelassen.

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