Landgericht Aachen, 2012-06-05, 8 O 63/11

8 O 63/11Kantonsgericht05.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 8 O 63/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-05

Aktenzeichen: 8 O 63/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0605.8O63.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 60% und die Beklagte zu 1) alleine zu 40%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen diese jeweils selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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