Landgericht Aachen, 2012-08-01, 91 KLs 5/12

91 KLs 5/12Kantonsgericht01.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 91 KLs 5/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-01

Aktenzeichen: 91 KLs 5/12

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0801.91KLS5.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. große Jugendkammer des Landgerichts Aachen

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

  • §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, 1, 3 Satz 1, 17, 18 Abs. 1 Satz 1, 105 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 JGG -

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