91 KLs 5/12•Landgericht Aachen, 2012-08-01, 91 KLs 5/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 91 KLs 5/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-01
Aktenzeichen: 91 KLs 5/12
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0801.91KLS5.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Jugendkammer des Landgerichts Aachen
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
- §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, 1, 3 Satz 1, 17, 18 Abs. 1 Satz 1, 105 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 JGG -
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