12 O 575/09•Landgericht Aachen, 2012-08-09, 12 O 575/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 12 O 575/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-09
Aktenzeichen: 12 O 575/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0809.12O575.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 823 BGB; § 266a StGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.463,63 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 24. September 2009 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.