6 S 25/12•Landgericht Aachen, 2012-08-17, 6 S 25/12
Landgericht Aachen, 2012-08-17, 6 S 25/12
6 S 25/12Kantonsgericht17.08.2012
Regest
1. Mängel des Vorverfahrens führen nicht zur Unzulässigkeit der Klage. 2. Für jeden einzelnen Wildschaden ist der Schaden Konkret darzulegen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 25/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-17
Aktenzeichen: 6 S 25/12
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0817.6S25.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: LJagdG NW §§ 36 ff.; BJagdG § 29
Leitsätze
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Mängel des Vorverfahrens führen nicht zur Unzulässigkeit der Klage.
-
Für jeden einzelnen Wildschaden ist der Schaden Konkret darzulegen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 10.01.2012 wird zurückgewiesen.
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