Landgericht Aachen, 2012-08-24, 6 S 60/12

6 S 60/12Kantonsgericht24.08.2012

Regest

Zum Umfang des Schadensersatzes bei Abrechnung auf Gutachterbasis (KFZ)

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 S 60/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-24

Aktenzeichen: 6 S 60/12

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:0824.6S60.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: BGB § 249 Abs. 2 Satz 2

Leitsätze

Zum Umfang des Schadensersatzes bei Abrechnung auf Gutachterbasis (KFZ)

Tenor

Auf die Berufung wird das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 06.03.2012 (Az.: 10 C 218/10) teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 53,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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