Landgericht Aachen, 2012-10-11, 2 S 244/11

2 S 244/11Kantonsgericht11.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 2 S 244/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-11

Aktenzeichen: 2 S 244/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:1011.2S244.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 558 Abs. 1, Abs. 2; § 558a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4; § 558b Abs. 1-3

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das am 11.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (10 C 130/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen in 52511 H, T-straße 61 (Reihenmittelhaus), von bisher monatlich 371,42 € auf nunmehr monatlich 376,68 € netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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