2 S 552/11•Landgericht Aachen, 2012-10-11, 2 S 552/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 2 S 552/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: 2 S 552/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:1011.2S552.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 558 Abs. 1, Abs. 2; § 558a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 S1; § 558b Abs. 1-3
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 30.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (10 C 136/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen in H, H2-straße 25, von bisher monatlich 270,58 € auf nunmehr monatlich 294,55 € netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben die Klägerin zu 56% und der Beklagte zu 44% zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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