Landgericht Aachen, 2012-11-20, 7 O 253/11

7 O 253/11Kantonsgericht20.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 7 O 253/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-20

Aktenzeichen: 7 O 253/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:1120.7O253.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: §642 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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