6 S 101/12•Landgericht Aachen, 2013-01-18, 6 S 101/12
Landgericht Aachen, 2013-01-18, 6 S 101/12
6 S 101/12Kantonsgericht18.01.2013
Regest
Ein Rechtsanwalt verliert seinen Gebührenanspruch, wenn er die Kündigung des Anwaltsvertrages dadurch provoziert, dass er dem Mandanten erklärt, er würde das Rechtsmittel mangels Erfolgsaussicht nicht begründen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 101/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-18
Aktenzeichen: 6 S 101/12
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0118.6S101.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: BGB § 628 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze
Ein Rechtsanwalt verliert seinen Gebührenanspruch, wenn er die Kündigung des Anwaltsvertrages dadurch provoziert, dass er dem Mandanten erklärt, er würde das Rechtsmittel mangels Erfolgsaussicht nicht begründen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 10.05.2012 (Az.: 117 C 380/11) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.