Landgericht Aachen, 2013-02-22, 9 O 488/11

9 O 488/11Kantonsgericht22.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 488/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-22

Aktenzeichen: 9 O 488/11

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0222.9O488.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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