Landgericht Aachen, 2013-04-24, 64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 -

64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 -Kantonsgericht24.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 - — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-24

Aktenzeichen: 64 KLs 34/13 - 402 Js 690/13 -

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0424.64KLS34.13.402JS6.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagte wird wegen versuchter Nötigung in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geamtfreiheitsstrafe von

zehn Monaten

verurteilt.

Die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die ihr entstandenen notwendigen Auslagen.

§§ 223 Abs.1 und 2, 224 Abs.1 Nr.2, 240 Abs.1 und 3, 21, 22, 23 Abs.1, 24 Abs.1, 52, 53, 63 StGB.

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