3 T 119/13•Landgericht Aachen, 2013-06-04, 3 T 119/13
Landgericht Aachen, 2013-06-04, 3 T 119/13
3 T 119/13Kantonsgericht04.06.2013
Regest
Einrichtung einer Kontrollbetreuung wegen Bedenken gegen die Redlichkeit der Bevollmächtigten. Der Beschluss ist nicht in Rechtskraft erwachsen. Das Rechtsbeschwerdeverfahren wurde beim BGH Karlsruhe unter dem AZ XII ZB 339/13 geführt (Zurückverweisung)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 3 T 119/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-04
Aktenzeichen: 3 T 119/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0604.3T119.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB ( 1896 Abs. 3
Leitsätze
Einrichtung einer Kontrollbetreuung wegen Bedenken gegen die Redlichkeit der Bevollmächtigten. Der Beschluss ist nicht in Rechtskraft erwachsen. Das Rechtsbeschwerdeverfahren wurde beim BGH Karlsruhe unter dem AZ XII ZB 339/13 geführt (Zurückverweisung)
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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