9 O 202/13•Landgericht Aachen, 2014-03-07, 9 O 202/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 202/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-07
Aktenzeichen: 9 O 202/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0307.9O202.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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