Landgericht Aachen, 2014-06-16, 67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12

67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12Kantonsgericht16.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-16

Aktenzeichen: 67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0616.67KLS901JS193.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die als Erinnerung auszulegende „sofortige Beschwerde“ des Verteidigers vom 07.10.2013 wird die Kostenfestsetzung der Rechtspflegerin des Landgerichts Aachen vom 14.10.2010 dahingehend abgeändert, dass weitere 488,85 € an den beigeordneten Verteidiger zu zahlen sind.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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