67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12•Landgericht Aachen, 2014-06-16, 67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12
Landgericht Aachen, 2014-06-16, 67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12
67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12Kantonsgericht16.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-16
Aktenzeichen: 67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0616.67KLS901JS193.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die als Erinnerung auszulegende „sofortige Beschwerde“ des Verteidigers vom 07.10.2013 wird die Kostenfestsetzung der Rechtspflegerin des Landgerichts Aachen vom 14.10.2010 dahingehend abgeändert, dass weitere 488,85 € an den beigeordneten Verteidiger zu zahlen sind.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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