33i StVK 924/13•Landgericht Aachen, 2014-06-25, 33i StVK 924/13
Landgericht Aachen, 2014-06-25, 33i StVK 924/13
33i StVK 924/13Kantonsgericht25.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 33i StVK 924/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-25
Aktenzeichen: 33i StVK 924/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0625.33I.STVK924.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf 750,00 Euro festgesetzt.
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