8 O 42/13•Landgericht Aachen, 2014-07-30, 8 O 42/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 8 O 42/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-30
Aktenzeichen: 8 O 42/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0730.8O42.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: § 7 Abs. 1,§ 17 Abs. 3 StVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Gläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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