Landgericht Aachen, 2014-08-22, 9 O 129/14

9 O 129/14Kantonsgericht22.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 129/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-22

Aktenzeichen: 9 O 129/14

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0822.9O129.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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