9 O 129/14•Landgericht Aachen, 2014-08-22, 9 O 129/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 9 O 129/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 9 O 129/14
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:0822.9O129.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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