Landgericht Aachen, 2014-10-10, 9 O 8/14

9 O 8/14Kantonsgericht10.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 9 O 8/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-10

Aktenzeichen: 9 O 8/14

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:1010.9O8.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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