Landgericht Aachen, 2014-12-18, 10 O 308/14

10 O 308/14Kantonsgericht18.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 10 O 308/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-18

Aktenzeichen: 10 O 308/14

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2014:1218.10O308.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger gegenüber der Gebührenforderung der Rechtsanwälte L1, L2 und Kollegen aus I in Höhe von 78,90 € freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es bleibt den Beklagten jedoch überlassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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