Landgericht Aachen, 2015-03-05, 2 S 292/14

2 S 292/14Kantonsgericht05.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 2 S 292/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-05

Aktenzeichen: 2 S 292/14

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0305.2S292.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.04.2013 (100 C 197/13) aufgehoben; die Kosten dieses einstweiligen Verfügungsverfahrens hat die Klägerin (dort: Antragstellerin) zu tragen.

Die Kosten des vorliegenden Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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