11 O 235/14•Landgericht Aachen, 2015-03-25, 11 O 235/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 235/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-25
Aktenzeichen: 11 O 235/14
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0325.11O235.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 3. Juli 2014 (14-4447661-0-2) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.